Zurrpunkte/Zurrösen

15. Februar 2022

Zurrpunkte (Ösen, Bügel, Laschen, Zurrleisten und -schienen) sind Befestigungseinrichtungen am Fahrzeug, an denen Zurrmittel (Gurte oder Ketten) angeschlagen werden können. Zurrpunkte müssen so beschaffen sein, dass die auftretenden Kräfte in die tragenden Teile des Fahrzeuges eingeleitet werden können.
Die EN 12640 regelt die Ausstattung der Fahrzeuge mit Zurrpunkten. Sie gilt für Nutzfahrzeuge und intermodale Ladeeinheiten zur Güterbeförderung. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschließlich für die Beförderung von Schüttgütern bestimmt sind sowie Fahrzeuge für die Beförderung spezieller Güter mit besonderen Anforderungen an die Ladungssicherung. Ebenfalls ausgenommen sind Lieferwagen (Kastenwagen) nach ISO 27956.

Die Norm wurde zum Mai 2020 überarbeitet und regelt jetzt auch die Ausstattung intermodaler Ladeeinheiten (Wechselbehälter und kranbare Sattelanhänger) nicht aber ISO Frachtcontainer der Serie 1.

Erfasst werden seit der Überarbeitung auch Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 t. Weiterhin regelt die Norm jetzt nicht mehr nur Pritschenaufbauten, sondern sie betrifft auch andere Nutzfahrzeuge, wie zum Beispiel Kofferaufbauten mit oder ohne Kühlung.

Gemäß der alten Norm musste der Zurrwinkel α, der von der Ladefläche hoch zum Zurrmittel gemessen wird, mindestens 30° betragen. Gemäß der neuen DIN EN 12640 darf dieser Zurrwinkel jetzt zwischen 0° und 90° liegen. Diese Regelung betrifft die Einzel-Zurrpunkte und die Mehrpunkt-Zurrsysteme. (Quelle: Wikipedia)